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Media Markt: Abmahnungen als Missbräuchlich bewertet

Die Media-Markt Kette handelt sich eine Schlappe wegen ihrer Massen-Abmahnungen (Heise berichtete) vor dem Münchener Landgericht im November 2006 ein.

Laut der Zivilkammer des Landgerichts München seien das Vorgehen der Media Markt Kette "bei einer Gesamtwürdigung als rechtsmissbräuchlich einzuordnen", und damit unzulässig.

So sollen beim Landgericht München bisher über 100 Anträge von Unternehmen der Media Markt Kette eingegangen sein. Vertreten werden die Märkte von Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel.

In den Anträgen wurden meist unzutreffende Preisangaben sowie Versandkosten von Online-Händlern in Preissuchmaschinen gerügt.

Zu dem Beschluss der Landgerichts München steht die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) jedoch noch aus, da Media Markt gegen das Urteil Beschwerde wegen Befangenheit der Kammer eingelegt hat.

Nach Meinung verschiedener Branchenkenner wird dieses erste Urteil die Abmahnwelle der Media Markt Kette jedoch nicht bremsen, da es den Anschein hat, als wenn es dem Media Markt um Marktbereinigung (also um das Verdrängen anderer Händler im Online-Bereich) geht.

Erklärtes Ziel des Media Markt (Media Online) ist, Marktführer im Online-Bereich zu werden. Und da scheint leider jedes Mittel recht.



Geschrieben von af in am: Sonntag, 3. Dezember 2006
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