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DOSB Abmahnung gegen Saftblog: Zwischenstand 1. Halbzeit

Hier ein kurzer Zwischenstand zum Ende der 1.Halbzeit von Businessblog "Saftblog" gibt wegen Un-Olympischer Abmahnung auf.

Durch die massive Berichterstattung auf vielen Blogs in der deutschen Blogossphäre (die Stellungnehmenden zeigten überwiegend Unverständnis über die Abmahnung und mögliche Abmahngünde sowie den überhöhten Streitwert von 150.000 Euro), und den Aktivitäten verschiedener Blogger, die den DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund e.V.) und deren Sponsoren kontaktierten, kam es am Freitag Abend zu einer Stellungnahme des Pressesprechers des DOSB auf dem lawblog und weiteren Blogs.Auf dem Saftblog steht sie inzwischen auch.

Das gute zuerst: Der DOSB scheint Gesprächsbereit zu sein, was die Höhe des Streitwertes und die Abmahngründe als solche betrifft, und will darüber direkt mit dem abgemahnten Saftblog (Kelterei Walther) sprechen um die Angelegenheit einvernehmlich zu beenden.

Das kann man durchaus als einen Erfolg auch der durch die Blogger aufgebaute Gegenöffentlichkeit verbuchen. Es bleibt aber Abzuwarten, mit welchem Ergebnis der Fall tatsächlich abgeschlossen wird, sobald er aus dem Brennpunkt des öffentlichen Interesses verschwindet.

Aus der Stellungnahme des DOSB Pressesprechers entnehme ich jedoch auch noch ein paar Dinge, die nachdenklich stimmen können. So scheint es, als wenn ohne detaillierte Überprüfung pauschal erstmal mit der "großen Keule" (17-seitige Abmahnung, Streitwert 150.000 Euro, mehrere Millionen Euro behaupteter Schaden...) abgemahnt wird, und man erst im nachhinein schaut, wie der Abgemahnte reagiert, ob der Abmahngrund wirklich zutreffend (Zitat: "Da gibts Trittbrettfarher, die gibts garnicht") ist, und ob der Streitwert gesenkt werden kann weil der Abgemahnte ein (Zitat) "kleiner Fisch" ist.

Einige dieser Punkte, so sollte man annehmen, wären vor dem Erstellen einer Abmahnung zu prüfen gewesen, doch (Zitat): "... - aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat.".

Anscheinend kommen solche meiner Meinung nach überzogenen Abmahnungen des DOSB öfter vor, wie ich dem nachfolgendem Zitat entnehme: "... dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen "kleinen Fisch" handelte."

Der geneigte Leser möge bitte seine eigenen Schlussfolgerungen aus der Stellungnahme ziehen.


Geschrieben von af in am: Samstag, 16. Dezember 2006
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