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Ruhrgebiet wird größter Hotspot Europas?

Wird das Ruhrgebiet der größte WiFi/WLAN Hotspot Europas? Das zumindest wünschen sich der Verein Pro-Ruhrgebiet, die Ruhr 2010 GmbH, die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH und die FON Ltd. (vermutlich heisst diese so, auf der Website http://www.fon.com/de/ konnte ich kein Impressum finden).

Basis dieses Wunsches ist eine Spende der Firma FON, die 1000 ihrer WLAN-Access-Router an Teilnehmer im Ruhrgebiet spenden wird. Zitat:
Helmut an de Meulen, Vorsitzender von pro Ruhrgebiet: „Mit HotSpotRuhr könnte das Ruhrgebiet eine Vorbildfunktion übernehmen und etwas bisher Einmaliges schaffen, nämlich die Vernetzung mehrerer Millionen Nutzer von beinahe jedem beliebigen Punkt der Region aus. Ganz entscheidend ist dabei der Gemeinschaftsgedanke: Jeder stellt seinen Router der Allgemeinheit zur Verfügung. Das passt zum Ruhrgebiet und seinen Menschen“.

Das Geschäftsmodell FON, hinter dem schwergewichtige Investoren stehen, ist meiner Meinung nach weniger menschenfreundlich, als es das obige Zitat glauben lässt. Es basiert darauf, dass ein WLAN-Router "La Fonera" bei FON erworben wird um damit den eigenen Internet-Zugang per WLAN (und von FON kontrolliert) fremden Nutzern zur Verfügung zu stellen. Teilnehmer, die mittels eigenem FON-Router ihren Internetanschluss anbieten, zahlen für die Nutzung nichts. Alle anderen Teilnehmer kaufen sich ein Tagesticket für mehrere Euro, davon behält die Firma FON 50% ein.

Die FON-Router müssen zwar eigentlich käuflich erworben werden, um aber eine grössere Bekanntheit zu erreichen, wurden sie in der Vergangenheit auch schon verschenkt.

Klingt also nach dem Rockefeller-Prinzip (verschenke die Öl-Lampe und verdiene am Öl-Verkauf).

Im Vorfeld des Ruhr 2010 Ereignisses, bei dem viele internationale Gäste (die meisten davon vermutlich keine FON Mitglieder) erwartet werden, ein vermutlich lukratives Geschäft für die Firma FON. Ganz zu schweigen von der PR und Werbung, welche die o.g. "Projektpartner" vermutlich dafür machen werden, um diese Kooperation als ihren eigenen Erfolg zu preisen.

Nun gut, über den Grad der kommerziellen Interessen unter dem Deckmantel des Wohltäters kann man unterschiedlich denken. Was aber ein Armutszeugnis ist, dass die o.g. Ruhrgebiets-Verbände und Firmen die gutgläubigen Teilnehmer rechtlich bisher im Regen stehen lassen. Denn in den FON-AGB findet sich:
Dieser Vertrag entspricht dem geltenden Recht Englands und die Vertragsparteien kommen hiermit überein, dass sie sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit englischer Gerichte unterstellen.

Sollte es also juristische Probleme mit der Firma FON geben, haben lokale FON-Anbieter aus dem Ruhrgebiet (meist Privatleute, Kneipen, kleine Firmen) praktisch keine Möglichkeit diese durchzusetzen, weil jene kaum das Risiko der Kosten eines Gerichtsprozesses nach englischen Recht eingehen werden. Mal abgesehen davon, dass in den AGB mit keinem Wort auf deutsche Datenschutzbestimmungen eingegangen wird, die lokalen HotSpot-Anbieter im Ruhrgebiet (und Anderswo) aber durchaus als Kleingewerbetreibende deutschen Gesetzen und Bestimmungen unterliegen dürften - zu deren Einhaltung sie kaum die Möglichkeit haben.

Ein gefundenes Fressen für .... Schäuble, übernehmen Sie!


Geschrieben von af in am: Sonntag, 16. September 2007
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