INS-ecommerce

BKA macht Verbrecherjagd mit Web-Controlling

Laut Fokus überwacht(e) das BKA die eigenen Webseiten www.bka.de um Verbrecher zu fangen.

Die Annahme des BKA: Verbrecher würden besonders oft die eigenen Fahndungsseiten beim BKA aufrufen, um sich so über den aktuellen Stand der Fahndung über sie selbst zu informieren.

Neben dem Punkt, daß diese fragwürdigen Fahnungsmethoden auch unschuldige Bürger in das Fadenkreuz des BKA bringen können, finde ich es besonders erstaunlich, daß das BKA damit anscheinend erfolgreich war und gesuchte Kriminelle gefasst hat.

Wenn ich jetzt dieses Verhalten des BKA (welches im Februar dieses Jahres beendet worden sein soll), im Zusammenhang mit dem "Zugangserschwerungsgesetz" (kurz: Zensursulas Zensurgesetz) und der darin vorkommenden "Stop-Seite" (die auf BKA-Servern liegt?) die statt der gesperrten Webseite angezeigt wird, betrachte, komme ich zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Die Betreiber von "illegalen" Webseiten werden regelmäßig ihre Seiten über die teilnehmenden Provider abrufen, um festzustellen ob sie noch "offen" oder schon gesperrt sind (und sobald sie gesperrt sind, auf eine andere Netzadresse umziehen).

2. Und weil das BKA (1) vermutet, wird es ein großes Interesse daran haben, die IP-Nummern auszuwerten, um nicht nur potentielle Konsumenten der illegalen Inhalte, sondern auch die Anbieter der Dienste (die eben jene Prüfung aus (1) machen) zu indentifizieren.

Im Endeffekt würden aber so die kriminellen Anbieter gewarnt und nicht gefasst, und viele Unschuldige, die zufällig auf die Stop-Seite gelangen, werden potentiell als Schwerverbrecher kriminalisiert.


Geschrieben von af in am: Sonntag, 28. Juni 2009
Permalink

Tags: , , ,

Diesen Beitrag bei folgenden Diensten bookmarken:
del.icio.us - Digg it - Mister Wong - Technorati - Ruhr.com Suchmaschine

Kommentare

Nächster Artikel: Eine Woche ohne Google

Vorheriger Artikel: Das Internet und die Kuh