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Nicht jede unverlangte Email ist SPAM

Nicht jede unverlangt erhaltene Email ist eine unerlaubte Belästigung und Spam.

Das Amtsgericht München hat entschieden (Az: 161 C 29330/06), dass sogenannte Double-Opt-In Emails zulässig sind, und keine unerwünschten und unzumutaren Belästigungen darstellen.

Es ist einem Empfänger daher zuzumuten, bei der Eintragung in einen Mailverteiler eine Email zu erhalten, der er bestätigen muss um in den Mailverteiler eingetragen zu werden (und wenn er nicht reagiert, wird er in den Mailverteiler nicht eingetragen).


Geschrieben von af in am: Sonntag, 18. März 2007
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