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Tipps für Blogger: Abmahnrisiko mindern

Über Abmahnungen wurde hier in den letzten Tagen ja schon mehrfach berichtet. Jetzt wurde die Wissenswerkstatt wegen einem Artikel abgemahnt, in dem einem Arzt eine Mitverantwortung in Sachen Doping gegeben wurde. Marc, der Autor des Textes fragt dazu:
Kann es mir zugemutet werden, eine Information, die in einer seriösen Tageszeitung verbreitet wird, nochmals meinerseits zu überprüfen?

Das bringt mich gleich zu einigen Tipps für Blogger, welche Formulierungen man vermeiden sollte, um das Abmahnrisiko etwas zu verringern.

1. Vorsicht bei Tatsachenbehauptungen über Personen

Wenn man halbwegs nachprüfbare Tatsachen über Personen behauptet wie beispielsweise "Die Eltern von Herrn Müller sind verstorben" oder "Herr Meier hat gedopt", sollte man sich ganz sicher sein, dass das auch stimmt. Bei verschiedenen Medien hat sich die Sitte eingebürgert, bei heiklen Tatsachenbehauptungen vorab mindestens zwei unabhängige Quellen dafür zu haben, um auf Nummer sicher zu gehen. Wenn man etwas Unwahres behauptet, kann die betroffene Person dagegen vorgehen. Selbst bei so etwas scheinbar harmlosen wie "Herrn Müllers Eltern sind gestorben" ist das schon passiert.

2. Vorsicht beim Übernehmen von Informationen und Behauptungen

Jetzt kommen wir zur Eingangsfrage: Kann man jemandem zumuten, Zeitungsberichte zu prüfen? Nun, ich meine ja. Zeitungen machen auch Fehler.

Wenn man sich auf eine quasi öffentlich zugängliche Quelle (eine Zeitung z.B.) bezieht, sollte man die Information nicht einfach übernehmen und selbst als Tatsachenbehauptung (s.o.) hinstellen, sondern die Behauptung der Zeitung auch als solche kenntlich machen. Beispiel. "Laut Morgenpost (Ausgabe 2/2007) soll Herr Meier gedopt worden sein" oder "In der Morgenpost 2/2007 stand, dass ....".

3. Vorsicht bei Bildern (Recht am eigenen Bild)

Wenn man Bilder von Menschen veröffentlicht braucht man (bis auf wenige Ausnahmen) deren vorherige Zustimmung dazu. Derjenige, der veröffnetlicht muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Erlaubnis hat. Wer also Fotos von Feiern oder Parties ins Internet stellt (und damit veröffentlicht) sollte vorher die Abgebildeten um Erlaubnis gefragt haben.

4. Vorsicht bei Bildern (Urheberrecht)

Bilder, so wie andere Inhalte auch, unterliegen üblicherweise dem Urheberrecht. Vereinfacht: Derjenige, der das Bild erstellt (fotografiert) hat, ist der Urheber, und bestimmt, was damit passieren darf. Wenn man also fremde Bilder selber auf die Website stellt, sollte man auch wieder vorher und nachweisbar die Erlaubnis des Rechteinhabers (Urheber oder Verwerter) besitzen. Im Zweifelsfall muss derjenige, der veröffentlicht, nachweisen, dass er die Erlaubnis dazu hatte.

Das gleiche gilt übrigens auch für andere urheberrechtlich geschützte Werke, wie z.B. Texte, Videos, Tonaufzeichnungen, Musik, Kartenmaterial, etc ...

5. Keine Beschimpfungen und Beleidigungen

Wenn man schreibt "Herr Meier ist ein Idiot" kommt das schon fast einer Aufforderung zur Abmahnung gleich. Besser nicht über die Person selbst schreiben, sondern über ihre Handlung. Und dann auch nicht als Tatsachenbehauptung, sondern aus einem ganz subjektiven Eindruck, das eigene Gefühl schildern. "Wenn ich das gemacht hätte, was Herr Meier gemacht haben soll, käme ich mir wie ein Idiot vor" ... oder so oder ähnlich.

Nachsatz
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er gibt auch keine Garantie gegen Abmahnungen. Er hat auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die obigen Punkte zeigen ein paar typische Formulierungen, die aus meiner Erfahrung gerne abgemahnt werden, und wie man sie vermeiden kann. Dadurch haben Abmahner zwar weniger Angriffspunkte, aber wer unbedingt abmahnen will, der macht es trotzdem. Manchmal versuchen Abmahnungen nur einzuschüchtern, und der Abgemahnte gibt aus Angst vor einem Gerichtsverfahren bereits nach. Abmahnungen können auch ungerechtfertigt sein. Das entscheidet jedoch erst ein Richter, wenn man es auf ein Verfahren ankommen lässt.


Geschrieben von af in am: Dienstag, 5. Juni 2007
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