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Neuerungen in Deutschland ab dem 1.7.2011

Am 1.7.2011 sind in Deutschland ein paar ganz "interessante" gesetztliche Änderungen erfolgt:

Ausweitung Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) auf Mobilfunk-Geräte.

Ab 1. Juli 2011 gilt für Inlandslieferungen von Mobilfunk-Geräten mit einem Bestellwert ab 5.000 Euro eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), sofern der Kunde Unternehmer ist.

Wer also z.B. eine Bestellung mit Mobiltelefonen liefert, deren Bestellwert höher als 5000 Euro ist, darf nun auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer mehr ausweisen. Vielmehr muss der *Empfänger* der nun steuerfreien Rechnung die Umsatzsteuer selber abführen.

Dieses "Reverse-Charge-Verfahren" (der Rechnungsempfänger muss die Umsatzsteuer abführen) war bisher nur in verschiedenen Varianten bei Lieferung ins Ausland notwendig. Das nun auch im Inland anzuwenden, ist etwas "gewöhnungsbedürftig" und wird sicherlich auch erstmal bei einigen Firmen zu manueller Mehrarbeit führen, weil die EDV diese Sonderlocke noch nicht kann.

Deutschland hat kein geltendes Wahlrecht mehr

Wegen dem Streit um die Überhangmandate hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag (also de fakto die CDU/FDP Bundesregierung) aufgefordert, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden, bis zum 30.6.2011. Da das nicht erfolgte, ist das bisherige Wahlrecht ab dem 1.7.2011 ausser Kraft. Folge: Im Moment kann es keine Neuwahlen geben, selbst wenn der Bundesregierung, Kanzlerin Merkel, das Vertrauen von Bundestag verweigert würde. Und um das Wahlrecht zu ändern, braucht es jetzt die Zustimmung der Oppositon. Eine schöne Steilvorlage um die CDU/FDP Koalition vorzuführen.

Steuervereinfachungsgesetz, ab 1.7. keine Rechnungssignatur mehr

Es war ja eigentlich nur eine Formsache. Diesen Eindruck haben diverse Berater und auch das Bundesfinanzministerium erweckt. Denn das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat musste nur noch zuzustimmen und Rückwirkend zum 1.7. braucht man bei Rechnungen keine elektronische Rechnungssignatur mehr.

Pustekuchen. Der Bundesrat hat das Gesetz be ider Sitzung am 8.7.2011 abgelehnt und auch nicht den Vermittlungsausschuß angerufen. Damit ist es nicht in Kraft getreten und wird vermutlich auch nicht mehr Rückwirkend zum 1.7. in Kraft treten können. Man überlegt nun, falls es überhaupt klappen sollte, mit dem 1.10.2011 oder 1.1.2012 als neuen Termin. Dumm nur, wer sich auf die Versprechungen verlassen hat und ab 1.7. keine Rechnungsignaturen mehr erstellt hat.



Geschrieben von af in am: Montag, 11. Juli 2011
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