Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz daher schlicht kontraproduktiv.
Geschrieben von af in am: Freitag, 25. Mai 2007
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Tags: StrÄndG, Bundestag, Gesetz, Hackerparagraph, Datenschutz, Computer, Sicherheit, Kriminalität, Security
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