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Mit einem Bein im Knast. Computersicherheit wird bald strafbar?

Der deutsche Bundestag hat gestern in seiner 100. Sitzung das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (StrÄndG) durchgewunken.

Das Gesetz soll im wesentlichen bereits das Herstellen von Einbruchswerkzeugen, das Einbrechen in fremde Computer sowie die Vorbereitungen dazu (z.B. das Herstellen von Einbruchstools) unter Strafe stellen - bisher ist nur der Datendiebstahl und die Sabotage strafbar, nicht aber ein Einbruch an sich.

Tatsächlich schiesst das Gesetzt durch seine unklaren und schwammigen Formulierungen weit über das Ziel hinaus. Denn tatsächlich könnte das Gesetz die gesamte Sicherheitstechnik in Deutschland ausbremsen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) schreibt dazu:
Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz daher schlicht kontraproduktiv.


Tja, liebe Systemadministratoren, gewöhnt euch schon mal so langsam an den Gedanken, dass Ihr in Zukunft immer "mit einem Bein im Knast" stehen werdet, wenn Ihr versucht, Eure Rechner sicherer zu machen und Euch dazu mit Sicherheitstechnik intensiver beschäftigt.



Geschrieben von af in am: Freitag, 25. Mai 2007
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