Laut Urteil (Az: III R 6/05) des BFH (Bundesfinanzhof) nutzt sich ein Domain-Name nicht ab, und stellt daher auch kein abnutzbares Wirtschaftsgut dar.
Daher kann ein Unternehmer die Aufwendungen einer Domain-Übertragung bzw. eines Erwerbs nicht direkt als Betriebsausgaben abziehen. Erst wenn die Domain wieder verkauft werden sollte, kann man dem erzielten Erlös die Aufwendungen gegenrechnen.
Verfasst von af in am: Sonntag, 18. März 2007.
Kommentare (0)